Demokratie nur für Mitglieder

Seit langem bewegen mich die Grundsätze des Open Government. Eine tragende Säule dieser Philosophie ist die Teilhabe der Menschen. Die aktuelle Lage in Deutschland zur Regierungsbildung bewegt mich daher besonders: die Teilhabe der Wähler wird mit zweierlei Maß gemessen. Die gewählten Mitglieder des Bundestages entscheiden eben nicht über die Regierungsbildung, sondern letztlich nur ein kleiner Teil von Parteimitgliedern. Der Beitrag „die dritte Meinung“ von Prof. Christine Landfried in der @taz – die Tageszeitung vom 2.3.2018 hat mich daher angesprochen. Sie schreibt, der Mitgliederentscheid der SPD schadet der Demokratie. Ich unterschreibe ihre Argumentation, die sich hier nachlesen lässt. 

Nur für Parteimitglieder.

Im Zeitalter des Internet war es relativ einfach mit ihr in den Kontakt zu treten. Auf mein Mail antwortete sie innerhalb einer halben Stunde. Ich fragte sie nach ihrer Einschätzung einer möglichen Intervention durch einzelne Personen: Wie bewerten Sie eine Möglichkeit, hier ein politisches Signal des Widerspruchs einzulegen, also verfahrensrechtlich Einspruch zu erheben?

Es folgt ein kurzer Mailwechsel zur nicht vorhandenen Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Diese Chance besteht nicht. „Im Fall des SPD Mitgliederentscheides gab es schon mehrere Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht. Als Bürgerin darf man aber nur klagen, wenn man durch die „öffentliche Gewalt“ in seinen Rechten verletzt wurde. Und Parteien üben keine staatliche Gewalt aus (ein weiterer Beleg, dass wir kein Parteienstaat sind). Das Gericht hat daher die Klagen wegen fehlender Zulässigkeit abgewiesen. In der Sache wurde also gar nicht entschieden. Es müßten m.E. eine Fraktion des Bundestages oder eine Abgeordnete, ein Abgeordneter eine sog. „Organklage“ einreichen, dann würde das Gericht die Angelegenheit annehmen.“

Eine Möglichkeit wäre als das Organstreitverfahren. Auf der Website des Bundesverfassungsgerichtes findet sich dazu:

Das Bundesverfassungsgericht kann angerufen werden, wenn Streit zwischen obersten Bundesorganen oder diesen gleichgestellten Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz besteht. (…)

Wichtige Organstreitverfahren betrafen die Rechtsstellung von Fraktionen und Abgeordneten im Parlament, die Parteienfinanzierung, die Zulässigkeit von Sperrklauseln und die Mandatszuteilung bei Wahlen, die Verfassungsmäßigkeit der Auflösung des Deutschen Bundestags, die Mitwirkung des Bundestags bei der Fortentwicklung völkerrechtlicher Verträge und bei der Entscheidung über auswärtige Einsätze der Bundeswehr sowie die Informationsrechte des Bundestags in Angelegenheiten der Europäischen Union.

Im Grunde müsste also eine Fraktion, eine Abgeordnete, ein Abgeordneter des Dt. Bundestages klagen. Klagen dagegen, dass eigentlich die Abgeordneten des Dt. Bundestages als gewählte Volksvertreter darüber abstimmen müssten, ob und wie eine Regierung gebildet wird – und nicht die rund 450.000 Mitglieder nur einer Partei.

Nimmt man den von Prof. Landfried beschriebenen Umstand ernst: der Mitgliederentscheid schadet der Demokratie: das freie Mandat der Abgeordneten wird faktisch eingeschränkt, die Kompromissfähigkeit der Parteien nimmt ab – und das Votum der Wähler verliert an Gewicht – dann wäre jetzt noch ein Augenblick, um zu handeln.

Können wir es uns leisten, dass der Zuspruch zur Demokratie weiter schwindend abnimmt? Es macht mich traurig, dass viele Aktive in eine Art emotionsloses lethargisches Zuschauen verfallen und die politische Bühne den rechten Schreihälsen überlassen, die leider die Klaviatur der Bürgerbesorgnis erfolgreich für sich bespielen können.

Dieses Erstaunen und der heiße Wunsch nach einer linken alternativen Erzählung, wo es hingehen könnte, bleibt leider bisher ohne „Aktion“.  Die von Christine Landfried beschriebenen Auswirkungen des Mitgliederentscheides der SPD zur Regierungsbildung aber wäre ein kurzer Moment, um aktiv zu werden und demokratische Veränderung deutlicher einzufordern. 

Das Argument, Neuwahlen brächten nur weitere Stimmen ins Lager der AfD ist dabei ein Schreckensgedanke. Es gibt aber keinen Automatismus, dass das so sein muss! In dieser Logik dürfte es alsbald keine Wahlen mehr geben, da die Prognosen allesamt auf ein Erstarken der Rechen hinweisen. Das aber darf nicht lähmen, sondern muss den demokratischen Diskurs sogar noch befeuern, für ein weltoffenes Deutschland zu werben. Es wäre zukunftsweisender, jetzt neu darüber zu verhandeln, wie wir in Zukunft leben wollen. Dabei müssten sich die Parteien ins Zeug legen und für ihre Konzepte werben. Toleranz, Weltoffenheit und Vielfalt sind Werte, die wir demokratisch verfechten müssen – und die am Ende mehr zählen als dumpfer Nationalismus, der erwiesenermaßen nur zur Abschottung, Hass und Zerstörung führt.

Demokratie und politische Teilhabe aber endet genau da, wo eine Bypass-Politik betrieben wird, die in unterschiedliche Gruppen aufteilt: diejenigen, die jetzt das Zünglein an der Wage sein dürfen und diejenigen, die eigentlich das Mandat dafür haben müssten, aber seit Oktober irgendwie „arbeitslos“ im Parlament sitzen und schweigend zuschauen.

Also: Neuwahlen. Oder Minderheitsregierung. Aber kein Teilwählen weniger, die als Partei um jeden Preis mitspielen wollen.

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