Drohnenflug – nicht über meiner Stadt?

So oder so ähnlich sehen sie aus: Multicopter oder auch Drohne genannt. Ihre Vielfalt in Ausführung und Können wächst genau so rasant an wie die Anzahl ihrer ferngesteuerten Einsätze. Sie fliegen 50 Kilometer weit, 170 km schnell, tragen Lasten bis 15 Kilogramm. Das ist erst der Anfang.

Was bedeutet das insbesondere für Kommunen und die Bevölkerung? Wie müsste sich also eine Kommune auf diese neue Entwicklung vorbereiten? Ein paar Gedanken dazu: 

Das Foto zeigt eine Drohne, die als Ausstellungsstück in der DASA hängt.
Sie kommen: Drohnen.

Sie sind in Mode gekommen – ferngesteuerte Drohnenflüge. Mit ihrer Hilfe ist so einiges möglich: der Transport von Materie aller Art ist im Angebot, bisher gern erprobt wird die Auslieferung von Post und Paketen oder auch mal Schmuggelware ins Gefängnis.

// Mit Augen 

Besonders wird es, wenn die Drohne Augen bekommt, also eine Kamera an Bord hat. Diese Kameras sind hochauflösend und liefern auch aus großer Höhe gestochen scharfe Bilder, auf denen alles erkennbar ist. Diese Bilder können digital in Windeseile um die Welt gehen.

So ausgerüstet, ist eine Drohne zu fast allem fähig. Sie kann Leben retten. Sie kann töten. Die Bilder von tötenden Drohnen im Militäreinsatz sind bekannt. Dass Drohnen auch Bomben abwerfen können, auch über Städten im Frieden, ist nicht neu. Das ginge in jeder Stadt. Und was, wenn sie in Schwärmen fliegen. Und miteinander vernetzt sind?

Auch medial ist die Drohne im Kommen: „Schauplätze“ aller Art sind um eine weitere Perspektive erweitert. Die von oben. Eine Sicht, die bisher nur schwer zugänglich war. Jetzt wird es kinderleicht, sich einen „Überblick“ zu verschaffen, der eine ganz neue Qualität auch in der Bewertung der damit möglichen Erkenntnisse liefert. Gerade erst sah man dies in den Berichten über die zerbombte Stadt Homs in Syrien. Die Bilder konnte man zwar in der Tagesschau sehen, im Netz abrufen kann man sie aber nicht. Hierzu müsste man sich mit einem Passwort authentifizieren. (Tagesschau: „Zertrümmertes Homs durch die Augen einer Drohne“.)

// Ausnahme und Normalität 

Was hier noch mit einer Sperre versehen ist, die sensible Daten schützen soll, ist im normalen Leben einer ferngesteuerten Drohne längst nicht üblich. Jeder kann so ein Ding kaufen und steuern. Jeder kann daran eine Kamera anbringen und Bilder aufnehmen. Es braucht theoretisch nur eine Haftpflichtversicherung für das Flugobjekt und eine Aufstiegsgenehmigung der Landesluftfahrtbehörde – diese auch nur für Gewerbetreibende. Private Drohnenflieger brauchen eine solche Genehmigung bisher nicht. Auch sind die Drohnen nicht gekennzeichnet, etwa mit einem sichtbaren Nummernschild, so dass man „Drohne und Herrchen“ einander zuordnen könnte. Die Piloten sind nicht registriert. Sie fliegen in der Regel ohne Führerschein.

Wer etwa Stadtansichten und geschlossene Ortschaften filmen will, brauch dazu die Genehmigung der Polizei. Die setzt dazu eine Aufstiegsgenehmigung voraus. Wer über allgemeine Grundstücke fliegt, bräuchte dafür die Genehmigung des Grundstücksbesitzers. Nur, wenn der das nicht mal mitbekommt, kann er die kaum verweigern.

Grundsätzlich ist ein Filmen an folgenden Orten nicht erlaubt:

  • Orte, an denen sich Menschen, Menschenansammlungen oder auch Tiere aufhalten
  • Unglücksorte, Katastrophengebiete und andere Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
  • Bahnhöfe, Flughäfen und Autobahnen
  • Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Industrieanlagen, Kraftwerke und Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung
  • Luftsperrgebieten und Gebieten mit Flugbeschränkungen (§ 11 LuftVO)

// Drohne und Besitzer

Die Verbote sind bekannt. Daran halten muss man sich aber nicht: Als Einwohner einer Stadt habe ich keinerlei Kenntnis darüber, wer da gerade über meinem Kopf oder über mein Grundstück fliegt. Eine Beschwerde würde auch erstmal ins Nichts führen, weil das Fluggerät nicht zuzuordnen ist. Und damit auch der Pilot nicht.

Nun fliegen die Geräte nicht nur, sie können auch abstürzen, oder Zusammenstoßen und dann abstürzen. Immerhin fliegen sie in einer Höhe bis zu 760 Metern, also im unkontrollierten Luftraum, da, wo sonst auch Ballone fliegen.

// Luftraum 

Der Luftraum über einem Grundstück gehört grundsätzlich zum Verfügungsbereich des Eigentümers, allerdings regeln Gesetze auch, dass ein Überfliegen in bestimmter Höhe nicht verboten werden kann. Dies gilt etwa für den Luftverkehr.

Der darunter liegende Luftraum aber läge im Handlungsbereich des Eigentümers. Wer bisher sein Haus hat verpixeln lassen, um bei Google nicht sichtbar zu sein oder aber Google Maps gruselig findet, wird durch das Filmen durch Drohnen noch getoppt. Was tun? Abschießen darf man solch eine Drohne nicht. Wie auch? Man könnte sie mit einem Netz einfangen oder aber ihre Elektrik lahmlegen, ginge mit Wasser – oder aber man stört die Funkwellen und bringt das Ding so zum Absturz. Wie aber soll ein privater Grundstückseigentümer überhaupt wissen, wann und vor allem WER da über sein Grundstück, sein Haus fliegt und dann vielleicht auch an seinem Fenster vorbei? Noch sind das Einzelfälle und spezielle Fragestellungen, die sich aber sehr bald häufen werden.

Das Bundesland Bremen hat im vergangenen Jahr reagiert und ein Flugverbot um Gefängnisse erlassen, nachdem dort bekannt wurde, wie und dass mit Drohnen geschmuggelt wurde.

// Perspektive erweitern und wach machen 

Den Einsatz von Drohnen finde ich grundsätzlich gut. Es ist eine Erweiterung der menschlichen Perspektive, die bisher nur eingeschränkt möglich war. Die Handlungsspielräume steigen. Das ist immer zu begrüßen. Allerdings muss man als Gesellschaft auch damit umgehen lernen. Ich würde mir eine Diskussion darüber wünschen, wie gerade Kommunen damit umgehen wollen. Allein das Überflugverbot über Wohngebiete und Städte sowie die Genehmigungspflicht durch die Polizei wird nicht ausreichen, um einen verträglichen Umgang mit den Möglichkeiten der Technik zu gewährleisten. Zu viele bisher ungeahnte Möglichkeiten eröffnen sich für den negativen Gebrauch: die Überwachung, das Ausspionieren und die Gefährdung von vielen Menschen. Leider sind Menschen ja nicht nur nett in der Anwendung von technischen Möglichkeiten. Dafür kann man die Technik nicht verurteilen. Das ist wie mit dem Hund, den man nicht dafür verantwortlich machen kann, dass er auf einen Spielplatz kackt. Es ist immer der Mensch.

An erster Stelle steht also das Bewusstwerden über diese Optionen, an zweiter Stelle steht die Regelung für den Umgang mit diesen Möglichkeiten. Registrierung und Kennzeichnung wären schon ein guter Schritt.

// Privat ist weiter als Staat 

Interessant ist dabei, dass gerade ein privater Blog für „Hochzeitsfilme“ hier ganz prima Informationen über den Einsatz von Drohnen beim Filmen bietet. Diese Informationen wünsche ich mir vielmehr auf den Homepages der Kommunen.

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