Die Thematik und das Schicksal der Flüchtlinge in Deutschland ist zur Zeit beherrschendes Thema. Heute möchte ich gerne den Fokus auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (im Behördendeutsch heißt das kurz UMF) lenken – und die Frage stellen, wie eigentlich Gütersloh damit umgeht. Hier ist besondere Sorge gefragt.
Sprechen wir über die Aufnahme von Flüchtlingen, müssen wir uns darüber klar sein, dass die Menschen lange Zeit bleiben werden. Insbesondere die Kinder und Jugendlichen, die unbegleitet hier ankommen, werden bleiben. Und wir sollten auch wollen, dass sie bleiben. Was heißt das aber konkret als Handlungsauftrag für die Stadt? Die Kinder- und Jugendhilfe ist eine kommunale Aufgabe. Zudem dürfen die Minderjährigen Asylanträge nicht selbst stellen, zudem sprechen sie kaum Deutsch.
Die Minderjährigen erhalten daher einen Vormund. Der wird oft von Amts wegen gestellt oder auch durch Ehrenamtliche.
Gute und schnelle Lösungen sind gefragt. Mir ist es ein Anliegen, dass sich die Kommune hier besonders offen und kümmernd einbringt.
Hintergrund: Werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an der Grenze aufgegriffen, leitet die Bundespolizei diese grundsätzlich dem Allgemeinen Sozialen Dienst des örtlichen Jugendamtes, der sie in Obhut nimmt und sich kümmert. Geprüft wird, ob es Verwandte gibt, die bereits in Deutschland leben. Ist das nicht der Fall, kommen Jugendwohnen, stationäre Einrichtungen oder Jugendwohngruppen als Unterbringungsorte in Betracht. Die erste „Kontaktkommune“ bleibt dann für den gesamten Behördenprozess der Regelung Ansprechpartner (Identitätsfeststellung, Gesundheitsprüfung, Vormundschaft etc.) Die Kosten der Jugendhilfemaßnahmen werden im Rahmen eines bundesweiten Verfahrens erstattet. (so schreibt es zudem der BehördenSpiegel in einer Information dazu.)