Generationengerechte Haushaltspolitik

Wer die Zukunft einer Gemeinde gestalten will, muss besonders auch die Finanzen im Blick behalten. Dazu gehört eine weitsichtige Finanzpolitik. Für Gütersloh möchte ich daher eine Nachhaltigkeitssatzung anregen.

Das Foto zeigt einen Opa und einen Enkel, die auf das Meer hinaus schauen mittels Fernrohr. Blauer Himmel, Wolken, Strand und Meer sind erkennbar.
Generationengerechte Steuerung der Finanzen

Immer mehr Kommunen erkennen, dass sie auf Kosten künftiger Generationen leben und wirtschaften. Die Verschuldung nimmt zu, der Eigenkapitalanteil nimmt ab, die kommunale Infrastruktur verkommt oder hält den neuen Herausforderungen nicht stand. Die nachrückende Generation übernimmt ein Erbe mit sehr vielen Unwägbarkeiten und dazu eine große Altlast. Viele Kommunen entschließen sich daher freiwillig und aus eigenem weitsichtigen Handeln dazu, eine sogenannte Nachhaltigkeitssatzung für sich zu beschließen.

// Sensibel für Zukunft

Nachhaltigkeitssatzungen sollen nun dabei helfen und bei Entscheidungen verbindlich dafür sensibilisieren, ein Wirtschaften auf Kosten der nachrückenden Generation zu verhindern. Auch unsere kommunale Gemeinschaft in Gütersloh lebt zur Zeit sehr komfortabel. Damit das auch für die zukünftige Generation so bleibt, müssen die verantwortlichen Kommunalpolitiker bereits jetzt konkrete Vorsorge betreiben. Ideal wäre also auch hier eine generationengerechte Nachhaltigkeitssatzung.

// Generationenbeitrag

Ein wichtiger Bestandteil ist der sogenannte „Generationenbeitrag“: Im Lexikon der Haushaltssteuerung.de heißt es dazu:

„Es handelt sich hierbei um eine Sonderabgabe in Form einer Pro-Kopf-Abgabe oder alternativ in Form eines Aufschlags auf die Grundsteuer B (Gemeinden) bzw. eines Aufschlags auf die Gemeindeverbandsumlage (Gemeindeverbände). Sofern der Generationenbeitrag erhoben wird, belastet er somit alle Bürger und Unternehmen vor Ort (direkt oder indirekt). Diese breite Belastung ist für das Funktionieren der Gesamtmodells von großer Bedeutung. Der Generationenbeitrag ist so konzipiert, dass er in jedem Jahr exakt die Höhe des Defizits im ordentlichen Ergebnis annimmt. Sofern das ordentliche Ergebnis ausgeglichen ist, wird kein Generationenbeitrag erhoben.“

Eine solche Satzung zur Nachhaltigkeit hat etwa die Stadt Overath beschlossen. Das wäre auch eine lohnenswerte Satzung für Gütersloh. Ein Antrag dazu folgt in Kürze.

Die Langversion des Blogposts findet sich hier in meinem Blog Blickpunkt aus Gütersloh.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert