Urheberrecht in Gütersloh angekommen

Was haben Gütersloher Vereine mit dem Urheberrecht in Deutschland zu tun? Erstmal nichts. Denkt man. Doch das ist falsch. Die größte Lokalzeitung in Gütersloh, die Neue Westfälische Zeitung, ändert ihre Nutzungsbedingungen für die Nutzung von Artikeln für Dritte ab dem 15. Mai 2015.

Zeitungen und Urheberrecht

Spätestens dann, wenn Gütersloher Vereine, Clubs oder Ehrenamtliche an sich nun eine eigene Homepage betreiben und etwa in ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf Artikel und Fotos der NW hinweisen oder diese nutzen, wird es spannend. Dann nämlich greifen die neuen Bestimmungen – die schnell auch zu einer Abmahnung führen können, wenn man etwa als Pressewart eines Vereins diese neuen Bestimmungen nicht kennt.

Damit ist ein eher negatives Kapitel der Digitalisierung direkt in den Alltag der Menschen in Gütersloh eingezogen. Und das könnte die gute Arbeit von Vereinen beschädigen. Sie müssen sich zumindest darauf einstellen können.

Ich würde mir wünschen, dass die NW Zeitung die neuen Nutzungsbedingungen öffentlicher macht als sie nur auf die Internetseite zu stellen. Sie sollte die möglichen Pressewarte der Vereine etc. aktiv darauf hinweisen – vielleicht in einem öffentlichen Workshop? Wenn man schon die Debatte um das Urheberrecht nicht vor Ort lösen kann.

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