Kommunalpolitik in Corona-Zeit = Verknappung auf Kürze und Wenige?

Update 5:

Auch der Hauptausschuss (4. Mail 2020) tagt mit Livestreaming. Der Beweis für eine Standard-Kommunikation ist damit geschaffen.

 

Update 4:

Demokratie wagen! Gütersloh hat zum Livestream und zur Kompetenzübergabe vom Rat an den Hauptausschuss eine eigene Pressemitteilung heraus gegeben.

Diese findet sich hier: Demokratie in Krisenzeiten. 

 

Update 3: 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Immobilienwesen tagt am 30.4.2020 ebenfalls im Live-Stream.

 

 

UPDATE 2: 

Der Planungsausschuss (28.04.2020) tagt ebenfalls im Live-Stream. Auch hier musste zunächst das Votum aller Mitglieder im Ausschuss abgefragt werden. Die Frage bleibt, ob diese Art der Live-Übertragung künftig Standard wird.

 

UPDATE 1: 

Der Ausschuss für Umwelt und Ordnung heute (27.4.2020) tagt mit Live-Stream. Offenbar haben sich alle Mitglieder des Ausschusses dafür entschieden. Daumen hoch für diese Entscheidung.

 

 

 

Corona ist auch eine Nagelprobe für demokratische Abläufe. Wie können öffentliche Sitzungen der politischen Gremien auch weiterhin stattfinden und wie erhält Kommunalpolitik Transparenz und Meinungsvielfalt? Der Teufel steckt im Detail.

Drei Punkte dazu nachgefragt: a) Live-Übertragungen im Internet, b) Übertragung von Befugnissen auf den Hauptausschuss, c) Aufwertung des Ältestenrat.

 

 

Auf der Website meiner Kommune Gütersloh findet sich folgender Passus, wie künftige Sitzungspolitik aussehen wird:

Bürgermeister Henning Schulz und die Vorsitzenden der Ratsfraktionen sowie die stellvertretenden Bürgermeister haben sich im „Ältestenrat“ (per Videokonferenz) intensiv darüber ausgetauscht, wie die notwendige Gremienarbeit in den nächsten Wochen aufrecht erhalten werden kann. Das Ergebnis: Sitzungen werden weiter stattfinden, allerdings in konzentrierter Form und dann, wenn sie zwingend erforderlich sind, d.h. wenn unaufschiebbare Beschlüsse gefasst werden müssen. Um die Ansteckungsgefahr zu minimieren und alle Hygiene- und Abstandsvorgaben einzuhalten, finden alle Sitzungen – wo wie bereits die Ratssitzung am 27. März – im Großen Saal der Stadthalle statt. Der öffentliche Teil der Sitzungen steht damit auch weiterhin den Bürgern und Bürgerinnen offen. Vorgesehen ist darüber hinaus eine Übertragung der Sitzungen per Livestream im Internet. (Website der Stadt Gütersloh vom 16.4.2020)

 

Live-Übertragung politischer Gremienarbeit

Ich habe in der Stadt Gütersloh, Büro des Bürgermeisters, nachgefragt: „Insbesondere der Passus der Live-Übertragung im Internet interessiert mich. Könnten Sie mir bitte die Begründung und Argumentation zugänglich machen, die eine solche Übertragung jetzt offenbar im Einklang mit allen Beteiligten möglich macht?“ Bisher war das nämlich alles nicht möglich.

Hier die Antwort vom 26.4.2020:

(… Anrede)….der Landesgesetzgeber hat mit dem verabschiedeten sog. Epidemiegesetz keine Erleichterungen hinsichtlich der Übertragung von Sitzungen der Gremien geschaffen. Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass nach wie vor eine Einwilligung aller Gremienmitglieder Voraussetzung für eine Liveübertragung von Sitzungen ist. 
Es ist geplant, während der anhaltenden Krisenzeit eine Liveübertragung von Ausschusssitzungen anzubieten. Da es keine generelle Zustimmung aller Ratsmitglieder für eine Liveübertragung von Sitzungen gibt, werden die Gremienmitglieder vor jeder Sitzung entscheiden, ob sie einer Übertragung zustimmen. Stimmen nicht alle Gremienmitglieder der Übertragung zu, wird die betreffende Sitzung auch nicht übertragen.

Heute, 27. April steht der Ausschuss für Umwelt und Ordnung an. Gefolgt vom Planungsausschuss am 28.04.2020.  Der Ausschuss AWI findet am Donnerstag, 30. April, um 17 Uhr statt.  Am Montag, 4. Mai, findet dann der Hauptausschuss statt – Beginn für alle Ausschüsse ist 17 Uhr. Wir werden sehen, ob überhaupt einer der Ausschüsse übertragen wird. Die bisherige Haltung und Praxis der Kommunalpolitiker war eher die durchgängige Ablehnung gegenüber einer Liveübertragung. Aber zumindest müsste nun öffentlich darüber abgestimmt werden – und diese Abstimmung muss im Protokoll auftauchen, nach Fraktionen sortiert, wer wie entscheidet. Zudem müsste sich die Stadt rein technisch darauf einstellen, dass eine Videoschalte überhaupt möglich ist. Es müssten also zumindest Kameras bereit stehen.

Auf meine Nachfrage dazu, erhielt ich weitere folgende Auskunft /27.4.2020:

für die heutige Sitzung bereiten wir technisch eine Liveübertragung vor. Wir können die Übertragung aber erst beginnen, wenn vor Ort  alle Gremienmitglieder dieser zugestimmt haben.
Zudem findet die Sitzung wie gewohnt natürlich öffentlich statt.

Bereits im Mai 2005 hatte die BfGT-Fraktion den Antrag gestellt, Ratssitzungen im Internet zu übertragen. Mit 12 Nein-Stimmen wurde der Antrag damals abgelehnt. Noch heute sitzen vier der im Protokoll von 2005 genannten Kommunalpolitiker im Rat.

Verschiebung vom Rat auf den Hauptausschuss

Gleichermaßen ergibt sich eine schwerwiegende Verschiebung von politischer Entscheidungsbefugnis: Das kürzlich im Landtag NRW verabschiedete Epidemie-Gesetz NRW eröffnet, dass Entscheidungsbefugnisse des Rates in Krisenzeiten auf den Hauptausschuss übergehen können.

Auf der Website der Stadt findet sich die Entscheidung der Stadt Gütersloh:

Vor dem Hintergrund der kleineren Anzahl der im Hauptausschuss tagenden Mandatsträger hat sich der Ältestenrat auch dafür ausgesprochen. Voraussetzung ist, dass zwei Drittel der Ratsmitglieder einer Delegation an den Hauptausschuss zustimmen. Das Votum dazu wird in den nächsten Tagen von den Ratsmitgliedern eingeholt. (Website der Stadt vom 16.4.2020)

Mit dem Ziel einer möglichst konzentrierten und kurzen Sitzungsdauer, möchte die Stadt anregen, die Tagesordnungen und damit den Ablauf der Sitzungen auf das Notwendige zu reduzieren. Dazu gehöre auch, dass die Fraktionen zu jedem Tagesordnungspunkt möglichst nur einen Wortbeitrag leisten sollen. Danach sollte die Abstimmung erfolgen.

Ich hatte gefragt, ob und in welchem Verhältnis denn die Ratsmitglieder dieser Verschiebung auf ein kleineres Gremium zugestimmt haben. Die Antwort aus dem Büro des Bürgermeisters lautet:

in Gütersloh haben mehr als 2/3 der Mitglieder des Rates der Übertraung der Entscheidungsbefugnisse vom Rat auf den Hauptausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO zugestimmt.
Die für die Stimmabgabe geforderte Textform unterliegt geringeren Anforderungen als die Schriftform. Ebenso wie ein Telefax oder ein Brief erfüllt auch die E-Mail das gesetzliche Merkmal „Textform“. Insofern erfolgte die Stimmabgabe der Ratsmitglieder durch eine schriftliche Erklärung per E-Mail.

 

Aufwertung des Ältestenrates ist fragwürdig

Der „Ältestenrat“ laut (Geschäftsordnung des Rates in der Fassung von 2009 mit der letzten Änderung 2018), S. 14 § 35 besteht aus dem Bürgermeister, seinen Stellvertretern und den Vorsitzenden der Fraktionen. Es sind also kaum zehn Menschen. Er ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung. Der Bürgermeister beruft den Ältestenrat ein und leitet die Sitzungen. Der Ältestenrat ist unverzüglich einzuberufen, wenn eine Fraktion dies unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Angelegenheiten verlangt. Der Ältestenrat hat insbesondere die Aufgabe, eine Verständigung zwischen den Fraktionen über die vom Rat zu beratenden Vorlagen und Anträge herbeizuführen und etwaige im Rat auftretende Spannungen zu beseitigen.

Wird in diesen Tagen der Ältestenrat zu einem kleinen Kerngremium, welches Entscheidungen vorfiltert? Aufgrund der Verknappung auf nur wenige Entscheider mit unterschiedlicher Gewichtung ihrer Meinungen und Stimmen und zudem des Nichtstatus als Ausschuss steht die Frage im Raum, wie fragwürdig eigentlich die Entscheidungen sind. Auch unter dem Aspekt, dass die gewählten Vertreter so entmachtet werden. Kritisch ist auch, dass es offenbar kein öffentliches Protokoll zu den weitreichenden Entscheidung des Ältestenrat gibt, die die Positionen seiner Mitglieder nachvollziehabar machen. Ein Ältestenrat sollte daher besonders kritisch hinterfragt werden und in seinem Wirken beschränkt bleiben. Denn „Krisenzeiten“ sind nicht ausreichend eingrenzend definiert als dass sie nicht permanent als Erklärung für das Vorfiltern im Ältestenrat herangezogen werden könnten. Eine Entwicklung, die sich nicht etablieren muss.

 

 

Krisenzeiten sind Zeitfenster, in denen sich viele als sicher geglaubte Grundsätze verschieben (lassen). Auch demokratische Entscheidungswege fallen darunter. Auch die Verknappung und Reduktion von Meinungsvielfalt der Entscheidungsträger fallen darunter. Der Rat hat 53 Sitze, spiegelt sieben Parteien und sechs Fraktionen. Die Frage bleibt, wie tragfähig nun Entscheidungen und Weichenstellungen in Zeiten knapper Wortmeldungen und ausgewählten Entscheidern überhaupt bleiben können – und wie nachvollziehbar sie wo genau gefällt werden. Auch Kommunalparlamente treffen Entscheidungen von großem Belang. Der Begriff „Krisenzeiten“ ist zudem zeitlich nicht endlich zu definieren, ein Ende also relativ offen.

Während wir allerorten über Lockerungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lockdown sprechen, fällt auf, dass diese Lockerungen in der politischen Gremienarbeit nur am Rande diskutiert werden. Bisher hört man von keinem Gewählten im Rat der Stadt Gütersloh etwa Prostest, dass das politische Mandat nicht ausgeübt werden kann. Oder? Und: Wenn Baumärkte und Möbelmärkte auf 800 qm öffnen dürfen – sollte sich ein ausreichend großer Raum mit der Möglichkeit zum Abstand und zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen auch für die Kommunalpolitiker und ihre politische Gremien finden lassen.

Diesen Diskurs sollten die Bürger in den Kommunen führen und im Blick behalten. Das Beibehalten von Vertrauen in Politik und Verwaltung sind essentiell, angesichts der vor uns liegenden Aufgaben: Die erwartbaren Haushaltslücken und politische Verteilungsfragen. Und auch angesichts der drängenden Fragen von Klimapolitik und Wahlen im Herbst, wo auch die Faschisten mit einfachen Antworten auf ihre Chance warten, in die Räte einzuziehen. Kommunale Räte also sollten eine sichere Bank in der Demokratie bleiben. Das bedeutet: Transparenz, Sichtbarkeit und Beteiligung.

 

 

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