Rederecht – warum eigentlich nicht?

Das Foto zeigt Minister Jäger am Mikrofon.

In der Regel kommen die Gewählten zu Wort. Mit Einschränkung, denn auch Beiräte dürfen nicht einfach das Wort erheben.

Der Seniorenbeirat Gütersloh ist in dieser Frage sehr rege. Jüngst wurde ein Antrag auf Satzungsänderung gestellt:

  • Die Mitglieder des Seniorenbeirats bekommen Rederecht in den kommunalen Ausschüssen.
  •  Die Mitglieder des Seniorenbeirats bekommen eine Teilnahmemöglichkeit an nicht-
    öffentlichen Sitzungen.
  •  Diese Änderungen werden Teil der Hauptsatzung.

Die Frage, wer im Ausschuss reden darf – und wer nicht, stößt seit Jahrzehnten auf traditionelle Verweigerungshaltung. Ich habe dazu schon immer mal im Blog Blickpunkt gepostet. 

Dem Anliegen wurde nun nicht entsprochen. Sinnvoll wäre ein gemeinsamer Vorstoß von Seniorenbeirat, Integrationsrat, Jugendparlament und Behindertenbeirat gewesen. Alle Beiräte sind durch die Rückkopplung an bestimmte Zielgruppen legitimiert, sogar gewählt. Wer, wenn nicht sie, sollten in den Ausschüssen zu Wort kommen?

Ich würde sogar noch weiter gehen und ein generelles Rederecht auch für Antragsteller einräumen. Immerhin ist es auf Drängen der Initiative „Demokratie wagen“ jetzt auch möglich, nicht nur schriftliche Fragen an den Rat zu stellen, sondern auch schriftliche Fragen in ausgewählten Ausschüssen zu stellen.

Wenn schriftliches Fragen erlaubt ist, warum dann nicht in letzter Konsequenz auf das Rederecht (auch für Bürger und Antragsteller) ausweiten?

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